AGBs - Nutzung der Bogenhalle zum freien Training
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Bogenhalle des Bogensportcenter Thomas Nibbe (nachfolgend „Betreiber“).
Die Bogenhalle kann grundsätzlich entweder nach vorheriger Online-Buchung für einen jeweils konkret gebuchten Einzeltermin ODER nach Abschluss eines Monatsabos vor Ort genutzt werden.
Mit Abschluss der Buchung erkennt der Nutzer diese AGB sowie die für die Bogenhalle geltenden Sicherheits- und Nutzungsregeln an.
2. Buchung und Nutzungsberechtigung
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Die Nutzung der Bogenhalle ist nur nach vorheriger Buchung und nur innerhalb des jeweils gebuchten Zeitraums zulässig.
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Eine Buchung berechtigt grundsätzlich nur die bei der Buchung angegebene Person bzw. die im Buchungsvorgang ausdrücklich angegebenen weiteren Personen zur Nutzung der Halle.
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Die Buchung eines Termins stellt keine dauerhafte Nutzungsberechtigung dar. Für jeden Nutzungstermin ist grundsätzlich eine gesonderte Buchung erforderlich.
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Der Betreiber ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen oder eine bereits bestätigte Nutzung zu untersagen, wenn Zweifel daran bestehen, dass der Nutzer die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine sichere Nutzung der Bogenhalle besitzt.
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Der Betreiber kann insbesondere vor oder während der Nutzung einen geeigneten Nachweis über die erforderliche Schieß- und Sicherheitserfahrung verlangen.
Als geeignete Nachweise können insbesondere gelten:
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ein gültiger Schützenausweis bzw. entsprechender Vereins- oder Verbandsnachweis,
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ein Nachweis über die Teilnahme an mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) eines geleiteten Bogenschießkurses
Der Betreiber kann im Einzelfall weitere geeignete Nachweise verlangen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich erscheint.
3. Voraussetzungen für die Nutzung
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Die Nutzung der Bogenhalle setzt voraus, dass der Schütze mit den geltenden Sicherheits- und Nutzungsregeln vertraut ist und diese jederzeit einhalten kann.
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Der Schütze muss insbesondere in der Lage sein, Bogen und Pfeile sicher zu handhaben und die für die jeweilige Schießdistanz geltenden Sicherheitsvorgaben einzuhalten.
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Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Nutzung mit den örtlichen Sicherheits- und Verhaltensregeln vertraut zu machen.
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Bei Unsicherheit hinsichtlich der sicheren Durchführung des Schießbetriebs ist die Nutzung zu unterlassen und gegebenenfalls der Betreiber bzw. eine von ihm beauftragte Person zu kontaktieren.
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Die Nutzung der Bogenhalle erfolgt auf eigene Verantwortung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB.
4. Besondere Bestimmungen für Minderjährige
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Minderjährige dürfen die Bogenhalle ausschließlich unter unmittelbarer Aufsicht ihrer Eltern bzw. einer hierzu berechtigten erziehungsberechtigten Person nutzen.
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Minderjährige müssen Mitglied in einem Bogenverein sein.
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Der minderjährige Schütze muss nach Einschätzung des Betreibers bzw. anhand eines geeigneten Nachweises in der Lage sein, die 18-m-Distanz sicher zu schießen und die geltenden Sicherheitsregeln zuverlässig einzuhalten.
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Der Betreiber kann vor Beginn der Nutzung einen geeigneten Nachweis über die Vereinsmitgliedschaft sowie über die erforderlichen Schießkenntnisse verlangen.
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Die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der erziehungsberechtigten Person bleibt während der gesamten Nutzung bestehen. Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der minderjährige Schütze sämtliche Sicherheits- und Nutzungsregeln einhält.
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Der Betreiber kann die Nutzung durch Minderjährige jederzeit untersagen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder eine sichere Durchführung des Schießbetriebs nicht gewährleistet erscheint.
5. Sicherheits- und Verhaltensregeln
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Die in der Bogenhalle ausgehängten bzw. dem Nutzer zugänglich gemachten Sicherheits- und Nutzungsregeln sind Bestandteil dieser AGB und verbindlich einzuhalten.
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Insbesondere ist jede Handlung zu unterlassen, durch die Personen gefährdet, verletzt oder Sachen beschädigt werden können.
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Das Schießen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen und auf die dafür freigegebenen Ziele zulässig.
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Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter bzw. beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
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Das Schießen ist unverzüglich einzustellen, wenn eine sichere Durchführung des Schießbetriebs nicht mehr gewährleistet ist.
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Alkohol, Drogen oder andere berauschende bzw. die Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigende Mittel sind mit einer sicheren Nutzung der Bogenhalle unvereinbar. Personen, deren sichere Teilnahme am Schießbetrieb dadurch beeinträchtigt sein könnte, dürfen die Bogenhalle nicht nutzen.
6. Ausschluss bei Verstößen
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Die Einhaltung der Sicherheitsregeln ist zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Bogenhalle.
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Bei einem Verstoß gegen Sicherheits- oder Nutzungsregeln kann der Betreiber den betreffenden Schützen mit sofortiger Wirkung von der weiteren Nutzung der Bogenhalle ausschließen.
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Dies gilt insbesondere bei:
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Gefährdung anderer Personen,
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unsachgemäßem Umgang mit Bogen oder Pfeilen,
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Schießen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche,
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Missachtung von Anweisungen des Betreibers oder seiner Beauftragten,
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Verstoß gegen die besonderen Voraussetzungen für Minderjährige,
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Nutzung ohne erforderliche Berechtigung oder ohne einen vom Betreiber verlangten Nachweis,
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wiederholter oder vorsätzlicher Missachtung der Sicherheitsregeln.
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Bei einem unmittelbaren Sicherheitsrisiko kann der Betreiber den Nutzer ohne vorherige Abmahnung und mit sofortiger Wirkung aus der Bogenhalle verweisen.
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Bei einem Ausschluss aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen Sicherheits- oder Nutzungsregeln besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des für den betroffenen Nutzungstermin entrichteten Entgelts. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Verantwortung des Nutzers
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Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Bogenhalle, deren Einrichtungen und Ausrüstung bestimmungsgemäß und sorgfältig zu benutzen.
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Schäden an der Halle, den Einrichtungen oder zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenständen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
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Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
8. Buchungsentgelt und Zahlung
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Das für den jeweiligen Einzeltermin geltende Nutzungsentgelt wird im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs angezeigt.
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Die Zahlung erfolgt nach den im Online-Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten.
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Die Buchung gilt erst als verbindlich, wenn sie vom Buchungssystem bzw. Betreiber bestätigt wurde und die gegebenenfalls erforderliche Zahlung erfolgt ist.
9. Stornierung und Ausfall
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Für Stornierungen gelten die im Buchungssystem angegebenen Stornierungsbedingungen.
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Der Betreiber ist berechtigt, einen gebuchten Termin aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere wenn die sichere Durchführung des Schießbetriebs aufgrund technischer, organisatorischer oder sonstiger Umstände nicht gewährleistet werden kann.
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Bereits gezahlte Nutzungsentgelte werden in diesem Fall grundsätzlich erstattet, soweit keine anderweitige gesetzliche oder vertragliche Regelung greift.
10. Haftung des Betreibers
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Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Für Schäden, die durch die schuldhafte Missachtung der Sicherheits- und Nutzungsregeln durch den Nutzer entstehen, haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
11. Hausrecht
Der Betreiber bzw. von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht in der Bogenhalle aus.
Den Anweisungen zur Aufrechterhaltung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese AGB, die Sicherheitsregeln oder sonstige verbindliche Nutzungsbestimmungen kann das Hausrecht ausgeübt und ein Nutzer von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.
12. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Betreiber ist berechtigt, die Sicherheits- und Nutzungsregeln anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher, behördlicher, technischer oder betrieblicher Erfordernisse notwendig ist.
Die jeweils geltenden Regeln werden den Nutzern in geeigneter Weise zugänglich gemacht und sind vor bzw. während der Nutzung zu beachten.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 23.09.2026
Betreiber:
Bogensport Center Thomas Nibbe
Brennereistraße 4b
85599 Hergolding
info@bci-bogensport.de